Statement zum Entwurf des Überwachungspaketes 2017

Überwachung statt Sicherheit

Wir sind sprachlos ob der Unverfrorenheit, welche die aktuelle Bundesregierung mit ihrem heute veröffentlichten Vorschlag zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2017 zu Tage legt. Dieser Gesetzesentwurf könnte direkt einer Anleitung zur Etablierung eines totalitären Überwachungsstaats entspringen. Das Sammelsurium an Forderungen des Überwachungspakets lässt vermuten, dass die Bundesregierung hier wieder darauf setzt, viel zu fordern, öffentlichkeitswirksam auf ein paar „harmlose“ Forderungen zu verzichten, um dann dennoch ihren Wunschkatalog durchzusetzen.

Wieder einmal wird eine Illusion von „Sicherheit“ vorgegaukelt, um wesentliche Grundrechte einzuschränken. Die gewünschte grenzenlose Totalüberwachung wäre eines Spitzelstaates würdig, nicht aber einer demokratischen Republik.

Einschränkung von Grundrechten darf kein Spielball von Gefühlen und Wünschen sein, das zeigt auch die klare Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes bei der Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung.

Mit der Forderung nach weiterer Handy-Überwachung durch IMSI-Catcher, Ausbau der Videoüberwachung und Einführung einer Kennzeichenerfassung können lückenlose Bewegungsprofile aller Bürgerinnen und Bürger angelegt werden. Die Relevanz dieser allumfassenden Überwachung in der Prävention von Verbrechen konnte bis jetzt keine Befürworterin der Generalüberwachung erbringen.

Für den Einkauf der für den Bundestrojaner notwendigen Sicherheitslücken sind laut dem Entwurf 14 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren geplant. Geld, das beispielsweise in der Verbesserung und Absicherung der österreichischen IT-Sicherheit besser investiert wäre, anstatt die komplette Kommunikation der österreichischen Bevölkerung mitzuprotokollieren. Hier dürfen gelernte ÖsterreicherInnen nur hoffen, dass sich die Datenschutzbehörde nicht überfahren lässt, sondern alle neuen Informationssysteme noch während der Einführung streng auf die Einhaltung von Vorschriften überprüft.

Darüber hinaus finden sich in der „Gemischtwarenhandlung“ des Überwachungspakets auch andere Forderungen wie etwa „Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen“, der Wunschtraum  der Verwertungsgesellschaften, sowie die Abschaffung der Netzneutralität. Beides Themen, die mit „Sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zwecken“ nicht in Zusammenhang stehen und in diesen Gesetzsentwürfen nichts verloren haben.

Schon bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes hat die Koalition gezeigt, dass sie keinen Wert auf eine qualitativ angemessene Gesetzeswerdung legt: Ohne Berüchsichtigung von 169 Stellungnahmen wurde ein „gesamtändernder Änderungsantrag“ mit klaren Lücken, vorbei am Begutachtungsverfahren, beschlossen.

Auch wenn die Bundesregierung die Stellungnahmen der Institutionen und der Zivilgesellschaft bewusst ignoriert, werden wir eine ausführliche Stellungnahme zu diesen ablehnenswerten Gesetzesentwürfen eines Überwachungspaketes verfassen.

Wir fordern Freiheit in Sicherheit!